1. Überblick
Das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Nr. 6102) trat 2012 in Kraft und orientiert sich am schweizerischen und deutschen Vorbild. Es regelt Handelsgesellschaften, Vertragsrecht, Wertpapiere, Versicherungen und Seehandel.
2. Handelsgerichte
Ticaret Mahkemeleri sind für alle Handelsstreitigkeiten zuständig. Seit 2018 gilt die Pflichtmediation (Zorunlu Arabuluculuk) für Handelsstreitigkeiten über 500.000 TL vor Klageerhebung.
3. Typische Handelsstreitigkeiten
- Vertragsstreitigkeiten und Nichterfüllung
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Unlauterer Wettbewerb (Haksız Rekabet)
- Marken- und Patentstreitigkeiten
- Versicherungsstreitigkeiten
- Transport- und Logistikstreitigkeiten
4. Schiedsverfahren
Nationales Schiedsverfahren (HMK Art. 407-444)
Für rein inländische Streitigkeiten. Flexible Verfahrensgestaltung, schneller als ordentliche Gerichte.
Internationales Schiedsverfahren (Gesetz Nr. 4686)
Basiert auf dem UNCITRAL-Modellgesetz. Anwendbar wenn mindestens eine Partei ihren Sitz im Ausland hat.
ISTAC (Istanbul Arbitration Centre)
Das führende Schiedsinstitut der Türkei. Bietet eigene Schiedsregeln, moderne Infrastruktur und erfahrene Schiedsrichter.
5. Vertragsrecht im Handelsverkehr
- Vertragsfreiheit: Grundsatz des türkischen Rechts
- Formfreiheit: Verträge grundsätzlich formfrei (Ausnahmen: Immobilien, Bürgschaft)
- AGB: Unterliegen der Inhaltskontrolle
- Leistungsstörungen: Schadensersatz, Rücktritt, Vertragsstrafe
- Verjährung: Allgemein 10 Jahre, Kaufverträge 2 Jahre
6. Wettbewerbsrecht
- Gesetz Nr. 4054: Kartellrecht, Missbrauch marktbeherrschender Stellung
- TTK Art. 54-63: Unlauterer Wettbewerb (irreführende Werbung, Nachahmung, Geschäftsgeheimnisse)
- Rekabet Kurumu: Türkische Wettbewerbsbehörde
7. Vollstreckung ausländischer Urteile
Ausländische Urteile und Schiedssprüche können in der Türkei vollstreckt werden:
- Gerichtsurteile: Tanıma-Tenfiz-Verfahren (Anerkennung und Vollstreckung)
- Schiedssprüche: Nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958
- Voraussetzungen: Gegenseitigkeit, keine Verletzung der öffentlichen Ordnung
8. Häufig gestellte Fragen
Zuständiges Gericht?
Handelsgerichte (Ticaret Mahkemesi), Pflichtmediation bei Streitwert über 500.000 TL.
Schiedsverfahren möglich?
Ja, national und international. ISTAC als führendes Institut.
Ausländische Urteile vollstreckbar?
Ja, durch Tanıma-Tenfiz oder New Yorker Übereinkommen.
Pflichtmediation?
Ja, seit 2018 für Handelsstreitigkeiten über 500.000 TL.
DBA mit Deutschland?
Ja, vermeidet Doppelbesteuerung grenzüberschreitender Einkünfte.
9. Fazit
Das türkische Handelsrecht bietet internationalen Investoren einen vertrauten Rahmen. Unsere Kanzlei berät bei Vertragsgestaltung, Streitbeilegung und Vollstreckung.
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Redaktionsteam der Kanzlei Sadaret, März 2026.