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Scheidung in der Türkei: Vollständiger Rechtsleitfaden für Ausländer

Einvernehmliche und streitige Scheidung, Unterhalt und Vermögensteilung.

1. Überblick: Scheidung in der Türkei

Die Scheidung (türkisch: Boşanma) wird in der Türkei durch das Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu, Nr. 4721) geregelt. Das türkische Familienrecht kennt zwei Hauptformen der Scheidung: die einvernehmliche und die streitige Scheidung. Für internationale Paare kommen zusätzliche Fragen der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts hinzu.

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2. Einvernehmliche Scheidung (Anlaşmalı Boşanma)

Die einvernehmliche Scheidung ist der schnellste und kostengünstigste Weg:

  • Voraussetzung: Mindestens 1 Jahr Ehedauer
  • Scheidungsprotokoll: Beide Parteien einigen sich über Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensteilung und Tazminat (Entschädigung)
  • Richterliche Anhörung: Beide Parteien müssen persönlich vor dem Richter erscheinen und das Protokoll bestätigen
  • Dauer: 1-3 Monate
  • Vertretung: Ein gemeinsamer Anwalt ist möglich, individuelle Vertretung wird empfohlen

3. Streitige Scheidung (Çekişmeli Boşanma)

Wenn keine Einigung möglich ist, wird die Scheidung streitig geführt. Das türkische Recht kennt folgende Scheidungsgründe:

Besondere Gründe (Art. 161-165 TMK):

  • Ehebruch (Zina): Klage innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis
  • Lebensbedrohung und grobe Misshandlung: Physische oder psychische Gewalt
  • Ehrenrührige Lebensführung: Straftaten, Sucht, etc.
  • Böswilliges Verlassen: Mindestens 6 Monate ohne rechtfertigenden Grund
  • Geisteskrankheit: Unheilbar und für den Partner unzumutbar

Allgemeiner Grund (Art. 166 TMK):

Zerrüttung der Ehe — der häufigste Scheidungsgrund. Die eheliche Gemeinschaft muss derart zerrüttet sein, dass ein Zusammenleben nicht mehr zumutbar ist.

Dauer: 1-3 Jahre je nach Komplexität und Gerichtsauslastung.

4. Internationale Scheidung

Für deutsch-türkische Paare oder in der Türkei lebende Deutsche ergeben sich besondere Fragen:

Zuständigkeit:

  • Türkische Gerichte sind zuständig, wenn einer der Ehepartner in der Türkei lebt
  • Bei beiderseitigem Wohnsitz in Deutschland: deutsche Gerichte zuständig
  • Wahlmöglichkeit bei unterschiedlichen Wohnsitzen

Anwendbares Recht:

Nach türkischem IPR gilt grundsätzlich das gemeinsame Heimatrecht; bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit das Recht des gemeinsamen Aufenthaltsorts.

Anerkennung ausländischer Urteile:

Ein deutsches Scheidungsurteil muss in der Türkei durch ein Tanıma-Tenfiz-Verfahren anerkannt werden. Dies ist insbesondere für Grundbuchänderungen und Familienstandsänderungen erforderlich.

5. Unterhalt (Nafaka)

  • Tedbir Nafakası (vorläufiger Unterhalt): Während des Scheidungsverfahrens
  • Yoksulluk Nafakası (Bedürftigkeitsunterhalt): Nach der Scheidung, unbefristet, bei nachgewiesener Bedürftigkeit
  • İştirak Nafakası (Kindesunterhalt): Für minderjährige Kinder, bis zur Volljährigkeit oder Berufsausbildungsende

Die Höhe wird vom Gericht nach Einkommen, Vermögen, Bedürfnissen und Lebensstandard bestimmt. Unterhalt kann jederzeit bei veränderten Umständen angepasst werden.

6. Vermögensteilung (Güterrecht)

  • Ab 01.01.2002: Zugewinngemeinschaft (Edinilmiş Mallara Katılma Rejimi) — während der Ehe erworbenes Vermögen wird hälftig geteilt
  • Vor 2002: Gütertrennung (Mal Ayrılığı) — jeder behält sein Eigentum
  • Ehevertrag: Abweichende Regelung möglich durch notariellen Ehevertrag

7. Sorgerecht bei Scheidung

Das Sorgerecht wird nach dem Kindeswohlprinzip entschieden. Details finden Sie in unserem Artikel zum Sorgerecht.

8. Verfahren und Dauer

ArtDauerKosten (ca.)
Einvernehmlich1-3 MonateAb 15.000 TL
Streitig1-3 JahreAb 30.000 TL
International (Anerkennung)3-6 MonateAb 20.000 TL

9. Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Scheidung?

Einvernehmlich 1-3 Monate, streitig 1-3 Jahre.

Kann ich mich als Ausländer scheiden lassen?

Ja, wenn ein Ehepartner in der Türkei lebt oder türkisch ist.

Wird ein deutsches Urteil anerkannt?

Ja, durch Tanıma-Tenfiz-Verfahren beim Familiengericht.

Wie wird Unterhalt berechnet?

Nach Einkommen, Vermögen und Bedürfnissen beider Parteien.

Gilt Zugewinngemeinschaft?

Für Ehen ab 2002 ja. Ältere Ehen: Gütertrennung.

10. Fazit

Eine Scheidung in der Türkei erfordert fundierte Rechtskenntnisse, insbesondere bei internationalen Bezügen. Unsere Kanzlei begleitet Sie diskret und professionell durch den gesamten Prozess.

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