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Arbeitsrecht in der Türkei: Rechte ausländischer Arbeitnehmer

Kündigung, Abfindung, Mindestlohn 2026 und Besonderheiten für Ausländer.

1. Überblick

Das türkische Arbeitsrecht basiert auf dem Arbeitsgesetz Nr. 4857 und bietet Arbeitnehmern umfassenden Schutz. Ausländische Arbeitnehmer mit gültiger Arbeitserlaubnis genießen die gleichen Rechte wie türkische Arbeitnehmer.

2. Arbeitsvertrag

  • Befristet: Nur bei sachlichem Grund, maximal 3 Verlängerungen
  • Unbefristet: Standardform, stärkerer Kündigungsschutz
  • Teilzeit: Proportionale Rechte
  • Probezeit: Maximal 2 Monate (4 Monate bei Tarifvertrag)

3. Arbeitnehmerrechte

  • Mindestlohn 2026: Ca. 22.000-25.000 TL brutto/Monat
  • Arbeitszeit: 45 Stunden/Woche, max. 11 Stunden/Tag
  • Überstunden: 50% Zuschlag, max. 270 Stunden/Jahr
  • Urlaub: 14 Tage (1-5 Jahre), 20 Tage (5-15 Jahre), 26 Tage (15+ Jahre)
  • Feiertage: 14,5 bezahlte Feiertage
  • Sozialversicherung: SGK-Pflichtversicherung (Rente, Gesundheit, Arbeitslosigkeit)

4. Kündigung

Ordentliche Kündigung:

Kündigungsfristen nach Dienstzeit:

DienstzeitFrist
0-6 Monate2 Wochen
6-18 Monate4 Wochen
18-36 Monate6 Wochen
36+ Monate8 Wochen

Außerordentliche Kündigung:

Fristlose Kündigung bei wichtigem Grund (Art. 24/25): Gesundheit, sittenwidriges Verhalten, höhere Gewalt.

5. Abfindung (Kıdem Tazminatı)

  • Voraussetzung: Mindestens 1 Jahr Dienstzeit
  • Berechnung: 1 Bruttomonatsgehalt pro Dienstjahr
  • Höchstgrenze: Ca. 35.000 TL pro Jahr (2026)
  • Anspruch bei: Arbeitgeberkündigung (ohne wichtigen Grund), Arbeitnehmer-Eigenkündigung aus wichtigem Grund, Rentenantritt, Militärdienst, Tod

6. Kündigungsentschädigung (İhbar Tazminatı)

Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist schuldet der Kündigende dem Gekündigten eine Entschädigung in Höhe des Gehalts für die Kündigungsfrist.

7. Wiedereinstellungsklage

  • Für Betriebe mit 30+ Mitarbeitern und Arbeitnehmer mit 6+ Monaten Dienstzeit
  • Pflichtmediation vor Klageerhebung
  • Klagefrist: 30 Tage ab Kündigung
  • Bei Erfolg: Wiedereinstellung oder Entschädigung (4-8 Monatsgehälter)

8. Mobbing

Systematisches Mobbing am Arbeitsplatz berechtigt zur fristlosen Kündigung mit Abfindungsanspruch und Schadensersatz (materiell + immateriell).

9. Besonderheiten für Ausländer

  • Gültige Arbeitserlaubnis erforderlich
  • Gleiche Rechte wie türkische Arbeitnehmer
  • Bei Beendigung der Arbeitserlaubnis: 10 Tage zum Verlassen oder Aufenthaltserlaubnis beantragen
  • SGK-Anmeldung durch Arbeitgeber Pflicht

10. Häufig gestellte Fragen

Mindestlohn 2026?

Ca. 22.000-25.000 TL brutto/Monat.

Abfindung?

1 Monatsgehalt pro Dienstjahr, ab 1 Jahr Dienstzeit.

Kann ich klagen?

Ja, gleiche Rechte mit Arbeitserlaubnis. Mediation ist Voraussetzung.

Urlaubstage?

14-26 Tage je nach Dienstzeit.

Ungerechtfertigte Kündigung?

Wiedereinstellungsklage innerhalb 30 Tagen.

11. Fazit

Das türkische Arbeitsrecht bietet starken Arbeitnehmerschutz. Kennen Sie Ihre Rechte und handeln Sie frühzeitig bei Problemen.

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