1. Überblick
Jeder ausländische Staatsangehörige, der in der Türkei einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, benötigt eine Arbeitserlaubnis (türkisch: Çalışma İzni). Das Gesetz Nr. 6735 über die internationale Arbeitskraft regelt die Voraussetzungen und Verfahren. Die Arbeitserlaubnis gilt gleichzeitig als Aufenthaltserlaubnis — eine separate Aufenthaltserlaubnis ist nicht erforderlich.
2. Arten der Arbeitserlaubnis
2.1 Befristete Arbeitserlaubnis (Süreli Çalışma İzni)
Die Standardform, zunächst für 1 Jahr erteilt. Verlängerbar auf 2 bzw. 3 Jahre. Gebunden an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Tätigkeit.
2.2 Unbefristete Arbeitserlaubnis (Süresiz Çalışma İzni)
Nach 8 Jahren legalem Aufenthalt oder 6 Jahren legaler Beschäftigung in der Türkei. Berechtigt zur Ausübung jeder Tätigkeit ohne Arbeitgeberbindung.
2.3 Selbständige Arbeitserlaubnis (Bağımsız Çalışma İzni)
Für Freiberufler und Selbständige. Voraussetzungen:
- Mindestens 5 Jahre legaler Aufenthalt in der Türkei
- Geschäftsplan und Nachweis ausreichender Mittel
- Nachweis, dass die Tätigkeit zum türkischen Wirtschaftsleben beiträgt
2.4 Türkis-Karte (Turkuaz Kart)
Die Turquoise Card ist eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte. Zielgruppen:
- Hochqualifizierte Fachkräfte in Mangelberufen
- Investoren und Unternehmer
- Wissenschaftler und Forscher
- International anerkannte Sportler und Künstler
Die Türkis-Karte gewährt nahezu die gleichen Rechte wie die türkische Staatsbürgerschaft, mit Ausnahme des Wahlrechts.
3. Antrag durch den Arbeitgeber
Der reguläre Antrag wird vom türkischen Arbeitgeber gestellt:
- Online-Antrag: Der Arbeitgeber registriert sich beim Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit (ÇSGB) über das E-İzin-Portal
- Dokumenten-Upload: Arbeitsvertrag, Qualifikationsnachweise, Firmendokumente
- Prüfung: Das Ministerium prüft den Antrag (30-45 Tage)
- Entscheidung: Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubniskarte zugestellt
Wichtig: Die 1:5-Regel — für jeden ausländischen Mitarbeiter müssen mindestens 5 türkische Arbeitnehmer beschäftigt sein.
4. Antrag vom Ausland
Deutsche Staatsangehörige können den Antrag auch vom Ausland über das türkische Konsulat stellen:
- Antrag beim Konsulat mit allen erforderlichen Unterlagen
- Parallele Antragstellung durch den Arbeitgeber in der Türkei
- Bearbeitungszeit: ca. 30-45 Tage
- Bei Genehmigung: Visum im Pass und Einreise zur Arbeitsaufnahme
5. Voraussetzungen und Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Anerkannte Qualifikationsnachweise (Diplome, beglaubigt und übersetzt)
- Arbeitsvertrag (unterzeichnet von beiden Parteien)
- Lebenslauf
- Passfotos
- Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland
- Firmendokumente des Arbeitgebers (Handelsregistereintrag, Steuerbescheinigung, SGK-Anmeldungen)
6. Gebühren
| Art | Gebühr (ca.) |
|---|---|
| Erstantrag (befristet) | 1.500-2.500 TL |
| Verlängerung | 1.000-2.000 TL |
| Türkis-Karte | 2.000-3.000 TL |
7. Besondere Berufsgruppen
Für bestimmte Berufe gelten Sonderregelungen:
- Lehrer: Zusätzliche Genehmigung des Bildungsministeriums
- Ärzte: Approbationsanerkennung durch das Gesundheitsministerium
- Piloten: Genehmigung der Zivilluftfahrtbehörde
- Journalisten: Genehmigung der Presseabteilung des Präsidialamts
- Sonderwirtschaftszonen: Erleichterte Bedingungen, keine 1:5-Regel
8. Häufig gestellte Fragen
Wie stelle ich den Antrag?
Der Arbeitgeber stellt den Antrag online beim ÇSGB. Alternativ über das türkische Konsulat im Ausland.
Wie lange dauert es?
30-45 Tage Bearbeitungszeit. Die Karte wird innerhalb von 2 Wochen zugestellt.
Was ist die Türkis-Karte?
Unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte und Investoren.
Brauche ich eine separate Aufenthaltserlaubnis?
Nein, die Arbeitserlaubnis gilt gleichzeitig als Aufenthaltserlaubnis.
Was passiert bei Kündigung?
Die Arbeitserlaubnis verliert ihre Gültigkeit. Sie müssen innerhalb von 10 Tagen das Land verlassen oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Kann ich den Arbeitgeber wechseln?
Ein neuer Antrag durch den neuen Arbeitgeber ist erforderlich. Ein Arbeitgeberwechsel ohne neue Genehmigung ist nicht zulässig.
9. Fazit
Die Arbeitserlaubnis in der Türkei erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Unsere Kanzlei unterstützt beide Seiten bei der Antragstellung und Verlängerung.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Verfasst vom Redaktionsteam der Kanzlei Sadaret, März 2026.