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Abschiebung aus der Türkei: Gründe, Widerspruch und Einreiseverbot

Ihre Rechte bei Abschiebung und Einreiseverbot — rechtliche Verteidigung durch erfahrene Anwälte.

1. Überblick: Abschiebung in der Türkei

Die Abschiebung (türkisch: Sınır Dışı Etme) ist die behördliche Maßnahme, durch die ein ausländischer Staatsangehöriger zum Verlassen des türkischen Staatsgebiets gezwungen wird. Das Verfahren wird durch das Ausländer- und internationales Schutzgesetz Nr. 6458 geregelt.

Als Betroffener haben Sie weitreichende Rechte — einschließlich des Rechts auf anwaltliche Vertretung, Widerspruch und konsularische Benachrichtigung. Handeln Sie schnell: Die Fristen für Rechtsbehelfe sind kurz. Kontaktieren Sie uns sofort unter +90 531 500 03 76 oder per WhatsApp.

2. Gründe für eine Abschiebung

Gemäß Art. 54 des Gesetzes Nr. 6458 kann eine Abschiebung in folgenden Fällen angeordnet werden:

  • Überschreitung der Aufenthaltsdauer (Overstay): Aufenthalt über die erlaubte Dauer hinaus ohne gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Illegale Arbeit: Erwerbstätigkeit ohne gültige Arbeitserlaubnis
  • Straftaten: Verurteilung wegen bestimmter Straftaten oder Verdacht auf Zugehörigkeit zu terroristischen oder kriminellen Organisationen
  • Gefahr für die öffentliche Ordnung: Handlungen, die die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit gefährden
  • Illegale Einreise: Einreise ohne gültiges Visum oder über nicht autorisierte Grenzübergänge
  • Ablehnung des Asylantrags: Nach rechtskräftiger Ablehnung des internationalen Schutzantrags
  • Verstoß gegen Auflagen: Nichtbeachtung von behördlichen Auflagen oder Meldepflichten

3. Verwaltungshaft (GGM)

Bei einer Abschiebungsanordnung kann der Betroffene in einem Rückführungszentrum (Geri Gönderme Merkezi — GGM) untergebracht werden:

  • Maximale Dauer: Grundsätzlich 6 Monate, verlängerbar auf maximal 12 Monate
  • Rechte in der Haft: Recht auf anwaltliche Vertretung, konsularische Benachrichtigung, medizinische Versorgung, Dolmetscher
  • Gerichtliche Überprüfung: Die Haft kann jederzeit gerichtlich überprüft werden
  • Alternativen: In manchen Fällen können alternative Maßnahmen (Meldepflicht, Kautionszahlung) angeordnet werden

4. Widerspruch und Rechtsbehelfe

Gegen eine Abschiebungsanordnung stehen folgende Rechtsbehelfe zur Verfügung:

4.1 Verwaltungswiderspruch

Innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Abschiebungsanordnung können Sie bei der Provinzdirektion für Migrationsmanagement Widerspruch einlegen.

4.2 Gerichtlicher Rechtsschutz

Innerhalb von 15 Tagen können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Anfechtungsklage (İptal Davası) erheben. Wichtig: Die Klage hat aufschiebende Wirkung — die Abschiebung darf bis zur gerichtlichen Entscheidung nicht vollzogen werden.

4.3 Eilrechtsschutz

Bei drohender Abschiebung kann ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (Yürütmenin Durdurulması) gestellt werden.

5. Einreiseverbot: Dauer und Aufhebung

VerstoßDauer des Einreiseverbots
Leichter Verstoß (kurzer Overstay)1 Jahr
Mittelschwerer Verstoß (illegale Arbeit)3 Jahre
Schwerer Verstoß (Straftat)5 Jahre
Schwerster Verstoß (Terrorismus, org. Kriminalität)Unbefristet

Die Aufhebung des Einreiseverbots kann beantragt werden:

  • Nach Ablauf der Sperrfrist
  • Durch behördlichen Antrag bei der Generaldirektion für Migrationsmanagement
  • Durch gerichtliche Anfechtung
  • In besonderen Fällen: humanitäre Gründe, familiäre Bindungen

6. Rechte während der Abschiebung

  • Recht auf anwaltliche Vertretung — in allen Phasen des Verfahrens
  • Konsularbenachrichtigung — die deutsche Botschaft oder das Konsulat muss benachrichtigt werden
  • Dolmetscher — bei Vernehmungen und Anhörungen
  • Recht auf Information — Zustellung der Abschiebungsentscheidung in einer verständlichen Sprache
  • Medizinische Versorgung — auch in der Verwaltungshaft
  • Kontakt zu Familienangehörigen

7. Konsularische Unterstützung

Die Deutsche Botschaft Ankara und die Generalkonsulate (Istanbul, Izmir, Antalya) können bei einer Abschiebung oder Festnahme konsularische Unterstützung leisten:

  • Besuch in der Verwaltungshaft oder im Gefängnis
  • Vermittlung eines Rechtsanwalts
  • Kontaktaufnahme mit Familienangehörigen in Deutschland
  • Ausstellung von Notreisedokumenten

Wichtig: Das Konsulat kann keine rechtliche Vertretung übernehmen und keinen Einfluss auf das Verfahren nehmen. Hierfür benötigen Sie einen türkischen Rechtsanwalt.

8. Häufig gestellte Fragen

Was sind die häufigsten Gründe?

Overstay, illegale Arbeit, Straftaten, Verstoß gegen öffentliche Ordnung und illegale Einreise.

Kann ich Widerspruch einlegen?

Ja, innerhalb von 7 Tagen behördlich oder 15 Tagen gerichtlich. Der gerichtliche Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

Wie lange dauert ein Einreiseverbot?

1-5 Jahre je nach Schwere, in Extremfällen unbefristet.

Habe ich Recht auf einen Anwalt?

Ja, in allen Phasen des Verfahrens. Kontaktieren Sie uns sofort bei Festnahme oder Abschiebungsanordnung.

Kann das Einreiseverbot aufgehoben werden?

Ja, durch Antrag bei der Behörde oder gerichtliche Anfechtung.

Was passiert in der Verwaltungshaft?

Unterbringung im Rückführungszentrum (GGM), maximal 6-12 Monate. Sie haben Recht auf anwaltliche Vertretung und konsularische Benachrichtigung.

9. Fazit

Bei einer drohenden Abschiebung aus der Türkei ist schnelles Handeln entscheidend. Die Fristen für Rechtsbehelfe sind kurz, und eine fachkundige anwaltliche Vertretung kann den Unterschied ausmachen. Unsere Kanzlei ist rund um die Uhr für Notfälle erreichbar.

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